Zwecks Erfüllung der Verpflichtung, die sich aus Pkt. 14) zu Art. 261 a. 1. des Gesetzes zur Änderung des Umweltschutzgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Gesetzblatt 2015.1434) ergibt, wird öffentlich bekannt gegeben:

PGE GIEK S.A. NIEDERLASSUNG KRAFTWERK TURÓW IST EIN BETRIEB MIT ERHÖHTEM RISIKO FÜR EINEN SCHWEREN INDUSTRIEUNFALL.

Bezeichnung des Betriebs:

Übergeordneter Betrieb:

PGE Górnictwo i Energetyka Konwencjonalna Spółka Akcyjna [Aktiengesellschaft nach polnischem Recht] mit Sitz in Bełchatów, 97-400 Bełchatów, ul. Węglowa 5.

Für den Betrieb verantwortliche Person:

Direktor von PGE GiEK SA. Niederlassung Kratwerk Turów, 59-916 Bogatynia, ul. Młodych Energetyków 12.

Anmeldung des Betriebs:

PGE GiEK S.A. Niederlassung Kraftwerk Turów unterliegt den Vorschriften im Bereich der Verhütung zur Verhütung von Industrieunfällen. Der übergeordnete Betrieb ist der Verpflichtung gemäß Art.250, Abs.1 des Umweltschutzgesetzes (Gesetzblatt 2013.1232 in der geänderten Fassung) nachgekommen und hat am 12. Juni 2015 die „Anmeldung des Betriebs PGE GiEK S.A. Niederlassung Kratwerk Turów als Betrieb mit erhöhtem Risiko für einen schweren Industrieunfall" und das Unfallverhütungsprogramm an den Kreisleiter der staatlichen Feuerwehr übermittelt. Kopien der oben genannten Dokumente wurden der Woiwodschaftsinspektion für Umweltschutz in Wrocław vorgelegt.

Beschreibung der Tätigkeit:

Für die durch PGE GiEK S.A. Niederlassung Kraftwerk Turów auszuübende Tätigkeit ist charakteristisch:

– Erzeugung elektrischer Energie – Grundtätigkeit,

– Erzeugung und Versorgung mit Wasserdampf, Heißwasser und Luft für die Klimatisierungssysteme.

Außer der Erzeugung elektrischer Energie übt der Betrieb eine wirtschaftliche Betätigung im Bereich der Erzeugung, des Transportes und des Vertriebs von Wärme im Gebiet der Stadt und Gemeinde Bogatynia aus.

Gefahrstoffe:

Die Gefahrstoffe, die über die Einordnung PGE GiEK S.A. Niederlassung Kraftwerk Turów zu den Betrieben mit erhöhtem Risiko für einen schweren Industrieunfall (ZZR) entscheiden, sind Ölderivate d.h. schweres Heizöl und leichtes Heizöl. Für die Einstufung des Betriebs wurde das Mengenkriterium angenommen, das sich auf die maximalen Mengen der Ölderivate bezieht, die sich im Betrieb befinden bzw. sich befinden können.

In der folgenden Tabelle sind die Informationen über gefährliche Stoffe nach Namen oder Kategorie sowie die für die Qualifikation eines Betriebs maßgeblichen Gefahren zusammengefasst.

Nr.StoffbezeichnungGefahrSymbol für Kategorie des GefahrstoffsKategorie des Gefahrstoffs
1.schweres Heizölgefährlich für die aquatische Umwelt, wirkt sehr giftig für Wasserorganismen, hat lang anhaltende AuswirkungenE1Abschnitt "E" - umweltgefährdend; E1 - wassergefährdend in Kategorie Akut 1 oder Chronisch 1
2.leichtes Heizölgefährlich für die aquatische Umwelt, wirkt giftig für Wasserorganismen, kann lang anhaltende Auswirkungen haben

P5a

E2

Abschnitt "P" - Physikalische Gefahren; P5a- Entzündbare Flüssigkeiten

Abteilung "E" - Umweltgefahren; E2 - Gefährlich für die aquatische Umwelt in der Kategorie Chronisch

3.Technisches Propan, Propan-ButanEntzündbares Gas unter normalen Temperatur- und DruckbedingungenP2Abschnitt "P" - Physikalische Gefahren; P2 - Entzündbare Gase, Kategorie 1
4.WasserstoffEntzündbares Gas unter normalen Temperatur- und DruckbedingungenP2Abschnitt "P" - Physikalische Gefahren; P2 - Entzündbare Gase, Kategorie 1
5.SauerstoffOxidationsmittel - Kontakt mit brennbaren Materialien kann Feuer verursachenP4Abschnitt "P" - Physikalische Gefahren; P4 - Brandfördernde Gase, Kategorie 1
6.AcetylenHochentzündliches GasP2Abschnitt "P" - Physikalische Gefahren; P2 - Entzündbare Gase, Kategorie 1
7.Natriumhypochloritgefährlich für die aquatische Umwelt, wirkt sehr giftig für Wasserorganismen, hat lang anhaltende AuswirkungenE1Abschnitt "E" - umweltgefährdend; E1 - wassergefährdend in Kategorie Akut 1 oder Chronisch 1
8.AmeisensäureEntzündbare Flüssigkeiten und DämpfeP5aAbschnitt "P" - Physikalische Gefahren; P5a- Entzündbare Flüssigkeiten
Stoffe, die nicht eingestuft sind
1.SchwefelsäureÄtzender Stoff
2.NatriumhydroxidÄtzender Stoff
3.SalzsäureÄtzender Stoff

Warnungen und Vorgehensweisen im Falle des Auftretens eines industriellen Störfalls:

Hauptziel für die Begrenzung der Folgen eines industriellen Störfalls für die Menschen und die Umwelt sind die organisatorischen und technischen Tätigkeiten, die während der Störungen aufgenommen werden.

Die Vorgehensweise im Falle des Auftretens eines Störfalls ist in den internen Regelungen von PGE GiEK S.A. Niederlassung Kraftwerk Turów bestimmt und sie enthält:

  • Erkennung der Gefahr,
  • Alarmieren über die Gefahr für die Personen,
  • Alarmieren und Einsetzen von Rettungseinheiten,
  • Durchführung einer Evakuierung,
  • Verringerung der Auswirkungen von Unfällen,
  • Beseitigung der Gefahrenquelle,
  • Zusammenarbeit der Betriebsleitung mit den Rettungs- und Ordnungsdiensten.

Das Warnsystem für die Warnung vor eventuellen Störungen basiert auf:

  • dem System der Alarmsirenen,
  • den manuellen Brandmeldern,
  • dem System elektronischer Melder,
  • dem internen Telefonsystem,
  • dem Betriebsradio.

Die Alarmsignale werden mithilfe der Sirenen und des betrieblichen Senders verkündet und widerrufen:

  • Ankündigung des Alarms ist ein akustisches Signal - modulierter Ton einer bis zu 3 Minuten dauernden Sirene
  • Aufhebung des Alarms ist ein kontinuierlicher Sirenenton für eine Dauerzeit von 3 Minuten

Im Falle des Auftretens eines industriellen Störfalls, dessen Folgen das Gelände des Betriebs überschreiten, wird die Staatliche Feuerwehr die Absicherung des gefährdeten Geländes und die Durchführung einer Rettungsaktion leiten.

Die Website der Kreisfeuerwehrzentrale in Zgorzelec enthält die "Anweisung für Einwohner im Notfall". Eine Weiterleitung dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.gov.pl/web/kppsp-zgorzelec/instrukcja-postepowania-mieszkancow-na-wypadek-wystapienia-awarii