Zwecks Erfüllung der Verpflichtung, die sich aus Pkt. 14) zu Art. 261 a. 1. des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes Umweltschutzrecht und zur Änderung anderer Gesetze (Gesetzblatt 2015.1434) ergibt, wird öffentlich bekannt gegeben:
PGE GIEK S.A. NIEDERLASSUNG KRAFTWERK TURÓW IST EIN BETRIEB MIT ERHÖHTEM RISIKO DES AUFTRETENS EINES BEDEUTENDEN INDUSTRIELLEN STÖRFALLS.
Bezeichnung des Betriebs:
Betreiber:
PGE Górnictwo i Energetyka Konwencjonalna Spółka Akcyjna z siedzibą w Bełchatowie, 97-400 Bełchatów, ul. Węglowa 5.
Geschäftsführer:
Direktor PGE GiEK SA. Niederlassung Kratwerk Turów, 59-916 Bogatynia, ul. Młodych Energetyków 12.
Anmeldung des Betriebs:
PGE GiEK S.A. Niederlassung Kraftwerk Turów unterliegt den Vorschriften im Bereich der Verhütung von industriellen Störfällen. Der Betreiber hat die Pflicht erfüllt, von der im Art. 250 Abs. 1 des Gesetzes Umweltschutzrecht die Rede ist (Gesetzblatt 2013.1232 mit nachträglichen Änderungen) und am 12. Juni 2015 die „Anmeldung der Anlage PGE GiEK S.A. Niederlassung Kraftwerk Turów zu den Betrieben mit erhöhtem Risiko des Auftretens eines bedeutenden industriellen Störfalls“ und das Programm zur Verhütung von Störfällen an den Feuerwehrhauptmann der Staatlichen Feuerwehr im Landkreis übergeben. Die Kopien von oben genannten Dokumenten wurden an das Woiwodschaftsinspektorat für Umweltschutz in Wrocław übergeben.
Beschreibung der Tätigkeit:
Für die durch PGE GiEK S.A. Niederlassung Kraftwerk Turów auszuübende Tätigkeit ist charakteristisch:
– Erzeugung elektrischer Energie – Grundtätigkeit,
– Erzeugung und Versorgung mit Wasserdampf, Heißwasser und Luft für die Klimatisierungssysteme.
Außer der Erzeugung elektrischer Energie übt der Betrieb eine wirtschaftliche Betätigung im Bereich der Erzeugung, des Transportes und des Vertriebs von Wärme im Gebiet der Stadt und Gemeinde Bogatynia aus.
Gefahrstoffe:
Die Gefahrstoffe, die über die Einordnung PGE GiEK S.A. Niederlassung Kraftwerk Turów zu den Betrieben mit erhöhtem Risiko des Auftretens eines bedeutenden industriellen Störfalls (ZZR) entscheiden, sind Ölderivate d.h. schweres Heizöl und leichtes Heizöl. Für die Einstufung des Betriebs wurde das Mengenkriterium angenommen, das sich auf die maximalen Mengen der Ölderivate bezieht, die sich im Betrieb befinden bzw. sich befinden können.
In der nachfolgenden Tabelle sind die Informationen über die Gefahrstoffe unter Berücksichtigung ihrer Namen oder Kategorien und Gefahren dargestellt, die über die Einstufung des Betriebs entscheiden, sowie andere, die während des Versuchs der Einordnung des Betriebs zu den Betrieben mit erhöhtem Risiko des Auftretens eines bedeutenden industriellen Störfalls berücksichtigt wurden